Language of document : ECLI:EU:C:2008:727

Rechtssache C‑73/07

Tietosuojavaltuutettu

gegen

Satakunnan Markkinapörssi Oy

und

Satamedia Oy

(Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus)

„Richtlinie 95/46/EG – Anwendungsbereich – Verarbeitung und Verkehr personenbezogener Steuerdaten – Schutz natürlicher Personen – Freiheit der Meinungsäußerung“

Leitsätze des Urteils

1.        Rechtsangleichung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Richtlinie 95/46

(Richtlinie 95/46 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 3 Abs. 1)

2.        Rechtsangleichung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Richtlinie 95/46

(Richtlinie 95/46 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 9)

3.        Rechtsangleichung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Richtlinie 95/46

(Richtlinie 95/46 des Europäischen Parlaments und des Rates)

1.        Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 95/46 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, der den Anwendungsbereich dieser Richtlinie festlegt, ist dahin auszulegen, dass eine Tätigkeit, bei der die Daten natürlicher Personen bezüglich ihres Einkommens aus Erwerbstätigkeit und Kapital und ihres Vermögens

– auf der Grundlage öffentlicher Dokumente der Steuerbehörden erfasst und zum Zweck der Veröffentlichung verarbeitet werden,

– in einem Druckerzeugnis, in alphabetischer Reihenfolge und nach Einkommenskategorien aufgeführt, in Form umfassender, nach Gemeinden geordneter Listen veröffentlicht werden,

– auf einer CD-ROM zur Verarbeitung zu kommerziellen Zwecken weitergegeben werden,

– im Rahmen eines Kurzmitteilungsdienstes verwendet werden, in dem Mobilfunkbenutzer nach Versendung einer Kurzmitteilung mit dem Namen und dem Wohnort einer bestimmten Person an eine bestimmte Nummer als Antwort Daten über das Einkommen dieser Person aus Erwerbstätigkeit und Kapital sowie über deren Vermögen erhalten können,

als „Verarbeitung personenbezogener Daten“ im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist.

(vgl. Randnr. 37, Tenor 1)

2.        Art. 9 der Richtlinie 95/46 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, der das Verhältnis zwischen dem Schutz solcher Daten und der Freiheit der Meinungsäußerung regelt, ist dahin auszulegen, dass Tätigkeiten, bei denen die Daten natürlicher Personen bezüglich ihres Einkommens aus Erwerbstätigkeit und Kapital und ihres Vermögens

– auf der Grundlage öffentlicher Dokumente der Steuerbehörden erfasst und zum Zweck der Veröffentlichung verarbeitet werden,

– in einem Druckerzeugnis, in alphabetischer Reihenfolge und nach Einkommenskategorien aufgeführt, in Form umfassender, nach Gemeinden geordneter Listen veröffentlicht werden,

– auf einer CD-ROM zur Verarbeitung zu kommerziellen Zwecken weitergegeben werden,

– im Rahmen eines Kurzmitteilungsdienstes verwendet werden, in dem Mobilfunkbenutzer nach Versendung einer Kurzmitteilung mit dem Namen und dem Wohnort einer bestimmten Person an eine bestimmte Nummer als Antwort Daten über das Einkommen dieser Person aus Erwerbstätigkeit und Kapital sowie über deren Vermögen erhalten können,

als Verarbeitung personenbezogener Daten, die „allein zu journalistischen Zwecken“ im Sinne dieser Vorschrift erfolgt, anzusehen sind, wenn sie ausschließlich zum Ziel haben, Informationen, Meinungen oder Ideen, mit welchem Übertragungsmittel auch immer, in der Öffentlichkeit zu verbreiten, was zu prüfen Sache des nationalen Gerichts ist.

Jedenfalls sind diese Tätigkeiten nicht Medienunternehmen vorbehalten und können mit der Absicht verbunden sein, Gewinn zu erzielen.

(vgl. Randnrn. 61-62, Tenor 2)

3.        Die Verarbeitung personenbezogener Daten, bei der die auf der Grundlage öffentlicher Dokumente der Steuerbehörden erfassten und als solche in Medien bereits veröffentlichten Daten natürlicher Personen bezüglich ihres Einkommens aus Erwerbstätigkeit und Kapital und ihres Vermögens auf einer CD-ROM zur Verarbeitung zu kommerziellen Zwecken weitergegeben werden, fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 95/46 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Auch die Verwendung dieser Daten im Rahmen eines Kurzmitteilungsdienstes, in dem Mobilfunkbenutzer nach Versendung einer Kurzmitteilung mit dem Namen und dem Wohnort einer bestimmten Person an eine bestimmte Nummer als Antwort die betreffenden Daten erhalten können, fällt in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie.

(vgl. Randnr. 49, Tenor 3)