Language of document : ECLI:EU:T:2013:117





Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 8. März 2013 – Mayer Naman/HABM – Daniel e Mayer (David Mayer)

(Rechtssache T‑498/10)

„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftsbildmarke David Mayer – Ältere nationale Wortmarke DANIEL & MAYER MADE IN ITALY – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Erstmals vor der Beschwerdekammer vorgebrachtes Verlangen, die ernsthafte Benutzung nachzuweisen – Verspätung – Art. 57 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009“

1.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Streitgegenstand – Definition – Änderung im Laufe des Verfahrens – Verbot (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2) (vgl. Randnr. 23)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage vor den Unionsgerichten – Zuständigkeit des Gerichts – Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern – Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte durch das Gericht, die nicht zuvor gegenüber einer Stelle des Amtes vorgebracht worden sind – Ausschluss (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 135 § 4; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65 Abs. 2 und Art. 76) (vgl. Randnr. 25)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Prüfung des Antrags – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Vom Anmelder ausdrücklich und rechtzeitig gestelltes Verlangen – Möglichkeit, das Verlangen erstmals vor der Beschwerdekammer zu stellen – Ausschluss (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 57 Abs. 2 und 3; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1, Regel 20 Abs. 2, Regel 22 Abs. 1 und Regel 40 Abs. 6) (vgl. Randnr. 34-37)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 46-48)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke David Mayer und Wortmarke DANIEL & MAYER MADE IN ITALY (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 53, 73, 101, 115)

6.                     Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Begründung von Entscheidungen – Art. 75 Satz 1 der Verordnung Nr. 207/2009 – Tragweite, die mit der des Art. 296 AEUV übereinstimmt (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 75 Satz 1) (vgl. Randnr. 56)

7.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Ergänzender Charakter der Waren – Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen der Klasse 25 des Abkommens von Nizza und Bekleidungsaccessoires aus Leder und Lederimitationen der Klasse 18 des Abkommens von Nizza (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 68-70)

8.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Gewichtung der ähnlichen oder unterschiedlichen Bestandteile der Zeichen – Berücksichtigung der objektiven Vermarktungsmodalitäten (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 106, 107)

9.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien – Koexistenz zweier Marken auf einem bestimmten Markt (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 108)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 26. Juli 2010 (Sache R 413/2009‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Daniel e Mayer Srl und Herrn David Mayer Naman

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr David Mayer Naman trägt die Kosten.