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Klage, eingereicht am 8. August 2005 - Fermont / Kommission

(Rechtssache T-307/05)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Alain Fermont (Kraainem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Kakiese und N. Luzeyemo)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge des Klägers

Anordnung an die Europäische Kommission, dafür zu sorgen, dass die zwei beschuldigten Beamten, die beide gegen die Vorschriften des Beamtenstatuts verstoßen, die für den Kläger überaus nachteiligen Machenschaften einstellen;

Feststellung eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Schutz des berechtigten Vertrauens;

Feststellung, dass der Kläger einem Mobbing von Seiten der beiden Beamten ausgesetzt war;

Anordnung an die Europäische Kommission, wegen Untätigkeit und Unterlassung angesichts der für den Kläger überaus nachteiligen Machenschaften der beiden Beamten 5 040 000 Euro als Ersatz des immateriellen, körperlichen und materiellen Schadens zu zahlen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger hatte mit dem Centre pour le développement des entreprises (CDE) - Zentrum für Unternehmensentwicklung, einer zur Gruppe der AKP-Staaten gehörenden Einrichtung, einen Arbeitsvertrag geschlossen. Seine Aufgabe im Rahmen der Ausführung dieses Vertrages war die Einführung der tiergesundheitlichen Harmonisierung und die Überwachung des Fischereiwesens in Sao Tomé & Principe und im Golf von Guinea.

Der Kläger trägt zunächst vor, dass die Beklagte ihn bei der Ausführung seiner Aufgaben behindert habe.

Außerdem macht er einen Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission sowie gegen die Bestimmungen des Beamtenstatuts geltend, wonach Mobbing untersagt sei und die Verpflichtung zur Unabhängigkeit bestehe.

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