Urteil des Gerichts vom 13. September 2013 – Niederlande/Kommission
(Rechtssache T-380/08)1
(Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Antrag auf Zugang zu bestimmten vertraulichen Stellen der endgültigen Entscheidung der Kommission zu einem Kartell – Zugangsverweigerung – Begründungspflicht – Verpflichtung, eine konkrete und individuelle Prüfung vorzunehmen – Ausnahme zum Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen – Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen eines Dritten – Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Untersuchungstätigkeiten – Überwiegendes öffentliches Interesse – Loyale Zusammenarbeit)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: C. Wissels, M. de Mol und M. de Ree)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouquet und P. Costa de Oliveira)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 2008, mit der der Zugang zu bestimmten vertraulichen Stellen der Entscheidung K(2006) 4090 endg. (Sache COMP/F/38.456 – Bitumen [Niederlande]) verweigert worden ist
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
____________1 ABl. C 285 vom 8.11.2008.