Language of document : ECLI:EU:T:2012:396





Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 4. September 2012 –
DAI/Kommission

(Rechtssache T‑381/08)

„Landwirtschaft – Zucker – Befristete Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Europäischen Gemeinschaft – Verordnungen (EG) Nr. 320/2006 und Nr. 928/2006 – Entscheidung 2008/445/EG – Rückwirkende Umstrukturierungsbeihilfe“

1.                     Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Zucker – Befristete Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie – Umstrukturierungsbeihilfen – Für ein Wirtschaftsjahr rückwirkend gezahlte zusätzliche Beihilfen – Berechnung des Betrags – Berücksichtigung der für das nachfolgende Wirtschaftsjahr gewährten Beihilfe – Zulässigkeit (Verordnung Nr. 320/2006 des Rates in der durch die Verordnung Nr. 1261/2007 geänderten Fassung, Art. 3 Abs. 8; Verordnung Nr. 968/2006 der Kommission in der durch die Verordnung Nr. 1264/2007 geänderten Fassung, Art. 16a) (vgl. Randnrn. 27‑29)

2.                     Gerichtliches Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Erst im Stadium der Erwiderung ausdrücklich erhobene Einrede der Rechtswidrigkeit – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2) (vgl. Randnrn. 32‑36)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung 2008/445/EG der Kommission vom 11. Juni 2008 zur Festsetzung der den Mitgliedstaaten zuzuweisenden Beträge der rückwirkenden Umstrukturierungsbeihilfe für Erzeuger und Unternehmen, die in den Wirtschaftsjahren 2006/2007 und 2007/2008 im Rahmen der befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Gemeinschaft eine Umstrukturierung vorgenommen haben (ABl. L 156, S. 20)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die DAI – Sociedade de Desenvolvimento Agro-Industrial, SA trägt die Kosten.