Language of document :

Klage, eingereicht am 9. September 2008 - Niederlande / Kommission

(Rechtssache T-380/08)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Kläger: Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: C. Wissels, M. de Mol)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 2008 mit dem Zeichen SG.E3/MV/psi D(2008)5364 für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Durch eine Entscheidung vom 13. September 2006 in der Sache COMP/F/38.456 - Bitumen (Niederlande)1 habe die Kommission einer großen Anzahl von Unternehmen, Verkäufern und Abnehmern von Straßenbaubitumen wegen Verstoßes gegen Art. 81 EG Geldbußen auferlegt. Die Kommission habe nicht alle Gegebenheiten in dieser Entscheidung offengelegt. Verschiedene staatliche oder nichtstaatliche juristische Personen, darunter der Kläger, hätten infolge des Handelns der Unternehmen ernste Schäden erlitten. Da es für die Erstattung der Schäden sehr nützlich sei, diese Informationen zu kennen, habe der Kläger nach Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/20012 beantragt, Zugang zur vollständigen ungekürzten Fassung der Entscheidung vom 13. September 2006 zu bekommen. Mit der Entscheidung vom 30. Juni 2008 habe die Kommission diesen Antrag abgewiesen.

Zur Begründung seiner Klage beruft sich der Kläger, erstens, darauf, dass die angefochtene Entscheidung gegen das Recht auf Zugang nach Art. 255 EG in Verbindung mit den Art. 1 bis 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 verstoße.

Zweitens hätte die Kommission teilweisen Zugang nach Art. 4 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1049/2001 gewähren müssen.

Drittens verstoße die angefochtene Entscheidung gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Viertens verstoße die angefochtene Entscheidung wegen Begründungsmängeln gegen Art. 253 EG.

Fünftens und letztens verstoße die angefochtene Entscheidung gegen Art. 10 EG in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

____________

1 - Entscheidung 2007/534/EG der Kommission vom 13. September 2006 in einem Verfahren gemäß Artikel 81 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Sache COMP/F/38.456 - Bitumen [Niederlande]) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2006] 4090) (ABl. 2007, L 196, S. 40).

2 - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145, S. 43).