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Beschluss des Gerichts vom 15. Dezember 2009 - Inet Hellas/Kommission

(Rechtssache T-107/06)1

(Nichtigkeitsklage - Einführung der Domäne oberster Stufe ".eu" - Registrierung der Domäne ".co" als Domäne zweiter Stufe - Nicht anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Inet Hellas Ilektroniki Ipiresia Pliroforion EPE (Inet Hellas) (Athen, Griechenland (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Chatzopoulos)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Zavvos und E. Montaguti)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die im Schreiben der Kommission vom 31. Januar 2006 enthalten sein soll, das die Ablehnung des Antrags der Klägerin auf Registrierung der Domäne ".co" als Domäne zweiter Stufe durch die mit der Organisation und Verwaltung der Domäne oberster Stufe ".eu" betraute Einrichtung betrifft

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Inet Hellas Ilektroniki Ipiresia Pliroforion EPE (Inet Hellas) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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1 - ABl. C 190 vom 12.8.2006.