Urteil des Gerichts vom 10. Februar 2024 – VN/Kommission
(Rechtssache T-322/23)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Dienstbezüge – Familienzulagen – Zahlung an den sorgeberechtigten Elternteil – Rechtsfehler – Berechtigtes Vertrauen)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: VN (vertreten durch Rechtsanwältin A. Champetier und Rechtsanwalt S. Rodrigues)
Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch T. Bohr und M. Brauhoff als Bevollmächtigte)
Gegenstand
Mit seiner auf Art. 270 AEUV gestützten Klage beantragt der Kläger zum einen die Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 4. August 2022, wonach die gesamten Familienzulagen an die Mutter seines Kindes gezahlt werden, und der Entscheidung vom 8. September 2022, wonach die Haushaltszulage, die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder und die Vorschulzulage an die Mutter seines Kindes gezahlt werden, sowie zum anderen die Zahlung sämtlicher geschuldeten Zulagen abzüglich der von ihm bereits erhaltenen Beträge.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
VN trägt die Kosten.
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1 ABl. C 261 vom 24.7.2023.