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Klage, eingereicht am 17. Februar 2012 - Repsol YPF/HABM - Ajuntament de Roses (R)

(Rechtssache T-89/12)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Repsol YPF, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. B. Devaureix)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Ajuntament de Roses (Roses [Girona], Spanien)

Anträge der Klägerin

Die Klägerin beantragt,

die Klage einschließlich aller eingereichten Unterlagen und zugehörigen Ablichtungen zum Verfahren zuzulassen;

die Vornahme der beantragten Beweiserhebungen zuzulassen;

auf dieser Grundlage die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Dezember 2011 aufzuheben und demgemäß die Gemeinschaftsmarke "R" (Nr. 7 440 407) für die ursprünglich beanspruchten Waren der Klasse 25 und die Waren der Klasse 35, für die die Anmeldung zurückgewiesen wurde, zur Eintragung zuzulassen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "R" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 35 und 41 (Anmeldung Nr. 7 440 407).

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Ajuntament de Roses.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Bildmarke Nr. 2 593 913 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 6, 9, 16, 25 und 35.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde hinsichtlich bestimmter angegriffener Waren und Dienstleistungen der Klassen 25 und 35 stattgegeben, und die Anmeldung wurde für diese Waren zurückgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da zwischen den streitgegenständlichen Zeichen keine Verwechslungsgefahr bestehe.

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