Language of document : ECLI:EU:T:2013:335





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 27. Juni 2013 – Repsol YPF/HABM – Ajuntament de Roses (R)

(Rechtssache T‑89/12)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke R – Ältere nationale Bildmarke R – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnisse des Gerichts – Anordnung an das Amt – Ausschluss (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65) (vgl. Randnr. 15)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnisse des Gerichts – Überprüfung der Tatsachen im Licht erstmals vor ihm vorgelegter Beweise − Ausschluss (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65) (vgl. Randnr. 19)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Rechtmäßigkeit der Entscheidung einer Beschwerdekammer im Zusammenhang mit einem Widerspruchsverfahren – Anfechtung unter Geltendmachung neuer Tatsachen – Unzulässigkeit – Berücksichtigung von nicht im Verfahren vor den Instanzen des Amtes geltend gemachter Rechtsprechung der Union, nationaler oder internationaler Rechtsprechung für Zwecke der Auslegung des Unionsrechts – Zulässigkeit (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65) (vgl. Randnr. 22)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 26)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken R (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 27, 43, 50-55)

6.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 28, 29)

7.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke – Auswirkungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 45, 46, 53)

8.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Änderung des Rechtsstreits, mit dem die Beschwerdekammer befasst war – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 135 § 4) (vgl. Randnr. 66)

9.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Beurteilung der Eintragungsfähigkeit eines Zeichens – Ausschließliche Berücksichtigung der Gemeinschaftsregelung – Vorherige Eintragung der Marke in bestimmten Mitgliedstaaten – Entscheidungen, die die Gemeinschaftsstellen nicht binden (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates) (vgl. Randnr. 68)

10.                     Gemeinschaftsmarke – Entscheidungen des Amtes – Rechtmäßigkeit – Vorherige Entscheidungspraxis des Amtes – Diskriminierungsverbot – Keine Auswirkung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates) (vgl. Randnr. 69)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Dezember 2011 (Sache R 1815/2010‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Ajuntament de Roses und der Repsol YPF, SA

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Repsol YPF, SA trägt die Kosten.