Language of document :

Klage, eingereicht am 27. Dezember 2010 - Yilmaz/HABM - Tequila Cuervo (TEQUILA MATADOR HECHO EN MEXICO)

(Rechtssache T-584/10)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Mustafa Yilmaz (Stuttgart, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin F. Kuschmirek)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Tequila Cuervo, SA de CV (Tlaquepaque, Mexiko)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 13. Oktober 2010 in der Sache R 1162/2009-2 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "TEQUILA MATADOR HECHO EN MEXICO" für Waren der Klassen 32 und 33 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3975117.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Kläger.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: In Deutschland eingetragene Wortmarke "MATADOR" (Nr. 30205053.1) für Waren der Klasse 32; international eingetragene Wortmarke "MATADOR" (Nr. 792051) für Waren der Klasse 32.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde hinsichtlich aller streitigen Waren stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht die Verwechslungsgefahr verneint habe, denn die fraglichen Marken seien im Hinblick auf die für die Anmeldemarke beanspruchten Waren zum Verwechseln ähnlich.

____________