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Amtsblattmitteilung

 

BESCHLUSS DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 2. Juni 2003

in der Rechtssache T-276/02: Forum 187 asbl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Staatliche Beihilfen ( Steuerregelung ( Bestehende Beihilfe ( Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG ( Keine Rechtsfolgen ( Unzulässigkeit)

    (Verfahrenssprache: Englisch)

In der Rechtssache T-276/02, Forum 187 asbl mit Sitz in Brüssel, Prozessbevollmächtigte: A. Sutton und J. Killick, Barristers, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: R. Lyal und V. Di Bucci), wegen Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 27. Februar 2002, mit der das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG in Bezug auf die belgische Regelung über die Koordinierungsstellen eingeleitet worden ist, hat das Gericht (Zweite erweiterte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten N. J. Forwood sowie der Richter J. Pirrung, P. Mengozzi, A. W. H. Meij und M. Vilaras ( Kanzler: H. Jung ( am 2. Juni 2003 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:

1.Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.Die Klägerin trägt die gesamten Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 289 vom 23.11.2002.