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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Athanacia-Nancy Pascall gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 9. September 2002

    (Rechtssache T-277/02)

    Verfahrenssprache: Französisch

Athanacia-Nancy Pascall, wohnhaft in Brüssel, hat am 9. September 2002 eine Klage gegen den Rat der Europäischen Union beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, mit Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung des Prüfungsausschusses des allgemeinen Auswahlverfahrens RAT/A/393, ihr für ihre mündliche Prüfung eine unter dem erforderlichen Minimum liegende Note zu geben und sie nicht in die Reserveliste aufzunehmen, aufzuheben;

(dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung ihrer Klage beruft sich die Klägerin auf eine Verletzung der Begründungspflicht. Sie ist der Auffassung, der Beklagte hätte ihr die Noten mitteilen müssen, die ihr für die verschiedenen Beurteilungsbestandteile, die der Prüfungsausschuss habe berücksichtigen müssen, erteilt worden seien.

Die Klägerin macht darüber hinaus einen Verstoß gegen den rechtlichen Rahmen, den die Mitteilung des allgemeinen Auswahlverfahrens RAT/A/393 darstelle, und einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz geltend. Sie vertritt die Auffassung, dass der Prüfungsausschuss verpflichtet gewesen sei, die beruflichen und die allgemeinen Kenntnisse und Qualifikationen in einem Gespräch in griechischer Sprache zu bewerten. Dieses Gespräch habe in anderen Sprachen stattgefunden.

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