BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN
DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST
13. März 2007
Rechtssache F-1/07 R
Olivier Chassagne
gegen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
„Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Keine Dringlichkeit“
Gegenstand: Antrag nach den Art. 242 EG, 243 EG, 157 EA und 158 EA auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission vom 17. November 2006 über die Festlegung des Verzeichnisses der im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2006 nach Besoldungsgruppe A*11 beförderten Beamten, die am selben Tag in den Verwaltungsmitteilungen Nr. 55‑2006 veröffentlicht wurde
Entscheidung: Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Leitsätze
Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen für die Gewährung – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden
(Art. 242 EG;Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2)