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Klage, eingereicht am 15. Mai 2013 – Now Wireless/HABM – Starbucks (HK) (now)

(Rechtssache T-278/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Now Wireless Ltd (Guildford, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: T. Alkin, Barrister)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Starbucks (HK) Ltd (Hong Kong, China)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

die unter der Nr. 1 421 700 eingetragene Gemeinschaftsmarke wegen Nichtbenutzung für verfallen zu erklären;

dem eingetragenen Inhaber die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, für die eine Verfallserklärung beantragt wurde: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „now“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 41 und 42 – Gemeinschaftsmarke Nr. 1 421 700.

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Antragstellerin im Verfallsverfahren: Klägerin.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Die eingetragene Gemeinschaftsmarke wurde teilweise für verfallen erklärt.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 51 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.