Language of document :

Urteil des Gerichts vom 1. September 2021 – Homoki/Kommission

(Rechtssache T-517/19)1

(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Abschlussbericht des OLAF über seine Untersuchung zur Durchführung eines Investitionsvorhabens im Bereich Straßenbeleuchtung in Ungarn – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen eines Dritten – Ausnahme zum Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen – Schutz personenbezogener Daten)

Verfahrenssprache: Ungarisch

Parteien

Klägerin: Andrea Homoki (Budapest, Ungarn) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Hüttl)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Béres und A. Spina)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 22. Mai 2019, mit dem ein Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43) zurückgewiesen wurde

Tenor

Der Beschluss OCM(2019)11506 des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 22. Mai 2019 wird für nichtig erklärt, soweit damit abgelehnt wird, Zugang zum Abschlussbericht des OLAF über seine Untersuchung zu dem Aktenzeichen OF/2015/0034/B4 unter Unkenntlichmachung eventueller personenbezogener Daten der Zeugen, interner Vermerke und von Hinweisen auf die Methoden des OLAF zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission trägt die Kosten.

____________

1     ABl. C 328 vom 30.9.2019.