Urteil des Gerichts vom 1. September 2021 – FF IP/EUIPO – Seven (the DoubleF)
(Rechtssache T-23/20)1
(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke the DoubleF – Ältere Unionswortmarke THE DOUBLE – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Maßgebliche Verkehrskreise – Ähnlichkeit der Waren – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001])
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: FF IP Srl (Mantua, Italien), (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Locatelli)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: M. Capostagno)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Seven SpA (Leinì, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Sindico und E. Tonello)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 31. Oktober 2019 (Sache R 2588/2018-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Seven und FF IP
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Antrag der Seven SpA, die Eintragung der Unionsbildmarke the DoubleF für die Waren der Klasse 18 und die Dienstleistungen der Klasse 35 abzulehnen, wird zurückgewiesen.
Die FF IP Srl trägt die Kosten.
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1 ABl. C 68 vom 2.3.2020.