Beschluss des Gerichts vom 9. August 2021 – Telefónica Germany/EUIPO – Google (LOOP)
(Rechtssache T-305/20)1
(Unionsmarke – Löschungsverfahren – Zurücknahme des Antrags auf Erklärung der Nichtigkeit – Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Fottner und M. Müller)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: S. Hanne)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Google LLC (Mountain View, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Kinkeldey, C. Schmitt und S. Clotten)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 24. März 2020 (Sache R 281/2019-4) zu einem Löschungsverfahren zwischen Google und Telefónica Germany
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und die Google LLC tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils zur Hälfte die Kosten des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
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1 ABl. C 247 vom 27.7.2020.