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Klage, eingereicht am 6. September 2012 - Vitaminaqua/HABM - Energy Brands (vitaminaqua)

(Rechtssache T-410/12)

Sprache der Klageschrift: Ungarisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Vitaminaqua Ltd (London) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Krajnyák)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Energy Brands, Inc. (New York, Vereinigte Staaten von Amerika)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM, mit der die Anmeldung Nr. 8 338 592 der Bildmarke "vitaminaqua" (Sache R 997/2011-1) zurückgewiesen wird, abzuändern und die Anmeldung der Marke gemäß der Entscheidung der Widerspruchsabteilung des HABM so anzuordnen, dass das Zeichen als Marke geschützt bleibt;

der Widersprechenden oder der Gegenpartei die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "vitaminaqua" für Waren der Klassen 5, 30 und 32 (Anmeldung Nr. 8 338 592).

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Energy Brands, Inc.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: U. a. die nationalen Wortmarken "VITAMINWATER" für Waren der Klassen 5, 30 und 32.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Anmeldung als Gemeinschaftsmarke.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da zwischen den streitigen Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1).