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Klage, eingereicht am 31. Mai 2013 – El Corte Inglés/HABM – Azzedine Alaïa (ALIA)

(Rechtssache T-299/13)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: El Corte Inglés, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Seijo Veiguela und J. L. Rivas Zurdo)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Azzedine Alaïa (Paris, Frankreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. März 2013 in der Sache R 819/2012-2 aufzuheben;

dem HABM sowie Azzedine Alaïa die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „ALIA“ für Waren der Klassen 3, 14, 18 und 25 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3 788 999.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Azzedine Alaïa.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale Wortmarke „ALAÏA“ und Gemeinschaftsbildmarke „ALAÏA PARIS“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 16, 18, 20, 25 und 35 sowie ältere nicht angemeldete Marke „ALAÏA“.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Teilweise Stattgabe des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe:

Verstoß gegen die Regeln 20 Abs. 6 und 50 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2868/95;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.