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Amtsblattmitteilung

 

Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. Juni 2002 in der Rechtssache T-106/01, Noé Youssouroum gegen Rat der Europäischen Union1

(Beamte ( Ruhegehalt ( Übertragung des versicherungsmathematischen Gegenwerts der Ruhegehaltsansprüche, die aufgrund einer beruflichen Tätigkeit vor dem Dienstantritt bei den Gemeinschaften erworben wurden)

Verfahrenssprache: Französisch

In der Rechtssache T-106/01, Noé Youssouroum, Beamter des Rates der Europäischen Union, wohnhaft in Brüssel, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis und V. Peere, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Rat der Europäischen Union (Bevollmächtigte: F. Anton und A. Pilette), wegen Aufhebung der Entscheidung des Rates vom 8. Juni 2000 über die Berechnung der anzurechnenden ruhegehaltsfähigen Dienstjahre aufgrund der Übertragung von nach griechischem Recht erworbenen Ruhegehaltsansprüchen des Klägers auf das gemeinschaftliche System, hat das Gericht (Dritte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten M. Jaeger sowie der Richter K. Lenaerts und J. Azizi ( Kanzler: J. Plingers, Verwaltungsrat ( am 13. Juni 2002 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

        1.Die Klage wird abgewiesen.

        2.Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - (ABl. C 227 vom 11. 8. 2001.