Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 14. September 2011 - A/Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Berufskrankheit - Verhältnis zwischen den Verfahren nach Art. 73 und Art. 78 des Statuts - Vorschuss - Erstattung von Krankheitskosten - Zugang zur Personalakte)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: A (P., Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Cambier und A. Paternostre)
Beklagte: Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und J. Baquero Cruz)
Gegenstand der Rechtssache
Feststellung, dass die Kommission für bestimmte Pflichtverletzungen haftet, die sie in dem nach Art. 73 des Statuts betriebenen Verfahren gegenüber dem Kläger begangen haben soll, und Aufhebung mehrerer Entscheidungen, mit denen sie es abgelehnt hat, Art. 73 Abs. 2 Buchst. b des Statuts auf den Kläger anzuwenden, ihm eine Reihe von Schriftstücken aus seinen ärztlichen Unterlagen zu übermitteln und ihm bestimmte Arztkosten zu erstatten, sowie Antrag auf Ersatz des angeblich entstandenen Schadens
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt sämtliche Kosten.
____________1 - ABl. C 113 vom 16.5.2009, S. 45.