Language of document : ECLI:EU:T:2013:261





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 17. Mai 2013 – Griechenland/Kommission

(Rechtssache T‑294/11)

„EAGFL − Abteilung Garantie − EGFL und ELER − Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Olivenöl – Kulturpflanzen – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Erhöhung des Prozentsatzes der pauschalen Berichtigung aufgrund des erneuten Verstoßes – Auswirkungen der Reform der GAP auf die pauschale Berichtigung – Verhältnismäßigkeit – Art der Ausgaben, die zur Einrichtung des GIS-Olivenöl bestimmt sind“

1.                     Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss – Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Unionsregelung veranlasst wurden – Beanstandung durch den betroffenen Mitgliedstaat – Beweislast – Verteilung zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat (vgl. Randnrn. 21, 22)

2.                     Landwirtschaft – EAGFL – Gewährung von Beihilfen und Prämien – Pflicht der Mitgliedstaaten, ein wirksames System von Verwaltungskontrollen und Kontrollen vor Ort zu schaffen – Verletzung – Rechtfertigung mit praktischen Schwierigkeiten – Unzulässigkeit (vgl. Randnrn. 27, 189)

3.                     Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss – Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Unionsregelung veranlasst wurden – Finanzielle Berichtigung – Beurteilung des Ausmaßes des Fehlens von Kontrollen und des Grades des Risikos für den Fonds – Zu berücksichtigende Gesichtspunkte – Schwere der Zuwiderhandlung – Erneutes Auftreten – Zulässigkeit (Verordnung Nr. 1258/1999 des Rates, Art. 7 Abs. 4) (vgl. Randnrn. 82, 84-89, 98-100)

4.                     Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss – Verfahren – Gegenstand – Finanzielle Berichtigung, die keine Sanktion darstellt (vgl. Randnr. 83)

5.                     Handlungen der Organe – Begründung – Verpflichtung – Umfang – Entscheidung über den Rechnungsabschluss für die vom EAGFL finanzierten Ausgaben (Art. 296 AUEV) (vgl. Randnr. 94)

6.                     Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss – Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Unionsregelung veranlasst wurden – Feststellung der Verluste des Fonds – Nicht ordnungsgemäße Ausgaben, die nicht mit hinreichender Genauigkeit bestimmt werden können – Feststellung, die auf pauschalen Berichtigungen beruht – Zulässigkeit (Verordnung Nr. 1290/2005 des Rates, Art. 31) (vgl. Randnrn. 154, 155, 175, 179)

7.                     Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Vertrauensschutz – Voraussetzungen – Konkrete Zusicherungen der Verwaltung (vgl. Randnr. 193)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses 2011/244/EU der Kommission vom 15. April 2011 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. L 102, S. 33), soweit er die Hellenische Republik betrifft

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Hellenische Republik trägt die Kosten.