Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 27. Februar 2012 – Dagher/Rat
(Rechtssache T‑218/11 R)
„Vorläufiger Rechtsschutz – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire – Streichung von der Liste der betroffenen Personen – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Erledigung“
Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Gegenstandslosigkeit des Antrags – Erledigung (Art. 278 AEUV) (vgl. Randnrn. 7-8, 10)
Gegenstand
| Erstens Antrag, dem Rat und der Italienischen Republik aufzugeben, dem Antragsteller ein Visum auszustellen, zweitens Antrag auf Aussetzung des Verzugs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 85/2011 des Rates vom 31. Januar 2011 zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire (ABl. L 28, S. 32) und des Beschlusses 2011/71/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire (ABl. L 28, S. 60), und drittens Antrag auf Ersatz des Schadens, der dem Antragsteller entstanden sein soll |
Tenor
1. | | Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ist erledigt. |
2. | | Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten. |