Language of document : ECLI:EU:T:2012:85





Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 27. Februar 2012 – Dagher/Rat

(Rechtssache T‑218/11 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire – Streichung von der Liste der betroffenen Personen – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Erledigung“

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Gegenstandslosigkeit des Antrags – Erledigung (Art. 278 AEUV) (vgl. Randnrn. 7-8, 10)

Gegenstand

Erstens Antrag, dem Rat und der Italienischen Republik aufzugeben, dem Antragsteller ein Visum auszustellen, zweitens Antrag auf Aussetzung des Verzugs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 85/2011 des Rates vom 31. Januar 2011 zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire (ABl. L 28, S. 32) und des Beschlusses 2011/71/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire (ABl. L 28, S. 60), und drittens Antrag auf Ersatz des Schadens, der dem Antragsteller entstanden sein soll

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ist erledigt.

2.

Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten.