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Klage, eingereicht am 18. September 2009 - Tecnoprocess/Kommission und Delegation der Europäischen Kommission in der Republik Nigeria

(Rechtssache T-367/09)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Tecnoprocess Srl (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Majoli)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Delegation der Europäischen Kommission in der Republik Nigeria

Anträge

Die Klägerin beantragt,

gemäß Art. 232 EG festzustellen, dass die EU-Delegation in Abuya und die Europäische Kommission untätig geblieben sind;

gemäß Art. 288 EG festzustellen, dass die Delegation und die Kommission gegenüber der Klägerin eine außervertragliche Haftung trifft, und sie zu verurteilen, der Klägerin als Gesamtschuldner Schadensersatz in Höhe von 600 000 (sechshunderttausend) Euro zu leisten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin in dieser Rechtssache ist dieselbe wie in der Rechtssache Tecnoprocess/Kommission und Delegation der Europäischen Kommission im Königreich Marokko (T-264/09).

Streitgegenstand seien die Bedingungen, unter denen der Vertrag "EuropeAid 123511/D/SUP/NG - Supply, Installation, delivery, Commissioning and After-Sale Service of 114 27 Kva Generators to the EC Assisted Prime Project in Nigeria" durchgeführt worden sei, mit dem die Lieferung und Installation von hundertvierzehn 27-kVA-Generatoren sowie der Kundendienst zugunsten des "National Authorising Officer, National Planning Commission" und insbesondere von dessen Nebenstellen in sechs der wichtigsten geografischen Gebiete Nigerias hätten gewährleistet werden sollen.

Die Klägerin macht geltend, dass die Beklagten bei der Kontrolle der Bedingungen, unter denen der fragliche Vertrag abgewickelt worden sei, nicht sorgfältig vorgegangen seien und keine Lösung gefunden hätten, die ihren Interessen angesichts der schweren Unzulänglichkeiten bei der Durchführung des Vertrags gerecht geworden wäre.

Sie stützt ihre Anträge auf Klagegründe und wesentliche Argumente, die den in der Rechtssache T-264/09 geltend gemachten entsprechen.

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1 - ABl. C 220 vom 12.9.09, S. 16.