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Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2010 - Sevenier/Kommission

(Rechtssache T-368/09 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Entlassung auf Antrag - Weigerung der Kommission, dem Antrag auf Rücknahme des Entlassungsantrags stattzugeben und den Invaliditätsausschuss zu befassen - Beschwerdefrist - Verspätung - Nichtvorliegen eines entschuldbaren Irrtums)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Roberto Sevenier (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte É. Boigelot und L. Defalque)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 8. Juli 2009, Sevenier/Kommission (F-62/08. noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Roberto Sevenier trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1 - ABl. C 282 vom 21.11.2009.