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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif de Paris (Frankreich), eingereicht am 12. November 2009 - Ville de Lyon/Caisse des dépôts et consignations

(Rechtssache C-524/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal administratif de Paris

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Ville de Lyon

Beklagte: Caisse des dépôts et consignations

Vorlagefragen

Ist für die Mitteilung oder die Ablehnung der Mitteilung der Informationen gemäß Anhang XVI Abs. 12 der Verordnung (EG) Nr. 2216/2004 der Kommission vom 21. Dezember 20041 nur der Zentralverwalter oder auch der Führer des nationalen Registers zuständig?

Für den Fall, dass der Führer des nationalen Registers zuständig sein sollte: Sind diese Informationen als "Informationen über Emissionen in die Umwelt" im Sinne von Art. 4 der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 20032 anzusehen, deren Mitteilung "Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse" nicht entgegenstehen können, oder unterliegt die Mitteilung dieser Informationen besonderen Regeln der Vertraulichkeit?

Für den Fall, dass besondere Regeln der Vertraulichkeit gelten sollten: Können diese Informationen erst nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren mitgeteilt werden oder betrifft diese Frist nur den Fünfjahreszeitraum der Zuteilung der Zertifikate gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 20033?

Für den Fall, dass diese Frist von fünf Jahren gelten sollte: Kann nach Art. 10 der Verordnung Nr. 2216/2004 von dieser Frist abgewichen werden, und kann nach dieser Bestimmung eine Abweichung von dieser Frist einer Gebietskörperschaft verweigert werden, die um Mitteilung dieser Informationen ersucht, um über einen Vertrag zur Übertragung der öffentlichen Aufgabe der Fernwärme zu verhandeln?

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1 - Verordnung (EG) Nr. 2216/2004 der Kommission vom 21. Dezember 2004 über ein standardisiertes und sicheres Registrierungssystem gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Entscheidung 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 386, S. 1).

2 - Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. L 41, S. 26).

3 - Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275, S. 32).