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Klage, eingereicht am 6. Mai 2024 – Ponsatí i Obiols/Parlament

(Rechtssache T-236/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Clara Ponsatí i Obiols (Waterloo, Belgien) (vertreten durch Rechtsanwälte G. Boye und S. Bekaert)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die am 26. Februar und am 10. April 2024 im Parlament bekanntgegebenen Beschlüsse, mit denen die am 29. März 2023 (2023/2039[IMM]) und am 11. September 2023 (2023/2191[IMM]) im Parlament bekannt gegebenen Anträge auf Schutz der Immunität von Frau Ponsatí gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 des Protokolls Nr. 7 für unzulässig erklärt wurden, für nichtig zu erklären;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt:

Die am 26. Februar und am 10. April 2024 im Parlament bekanntgegebenen Beschlüsse, mit denen die am 29. März 2023 und am 11. September 2023 im Parlament bekannt gegebenen Anträge auf Schutz der parlamentarischen Immunität für unzulässig erklärt wurden, verstießen gegen Art. 9 Abs. 4 und 9 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sowie gegen Art. 39 Abs. 2 und Art. 41 Abs. 1 der Charta in Verbindung mit den Art. 232 und 343 AEUV und Art. 9 des Protokolls Nr. 7, da sie von einer unzuständigen Stelle des Parlaments erlassen worden seien.

Die am 26. Februar und am 10. April 2024 im Parlament bekanntgegebenen Beschlüsse, mit denen die am 29. März 2023 und am 11. September 2023 im Parlament bekannt gegebenen Anträge auf Schutz der parlamentarischen Immunität verstießen gegen Art. 7 Abs. 3 und Art. 9 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sowie gegen Art. 39 Abs. 2 und Art. 41 Abs. 1 und 2 der Charta in Verbindung mit den Art. 232 und 343 AEUV und Art. 9 des Protokolls Nr. 7, da Art. 7 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments auf diese Anträge nicht anwendbar gewesen sei und der Klägerin folglich ihre Rechte in diesen Immunitätsverfahren rechtswidrig verwehrt worden seien.

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