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Klage, eingereicht am 28. Dezember 2012 - Matrix Energetics International/HABM (MATRIX ENERGETICS)

(Rechtssache T-573/12)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Matrix Energetics International, Inc. (Lynnwood, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Böhm)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. Oktober 2012 in der Sache R 56/2012-4 aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "MATRIX ENERGETICS" für Dienstleistungen der Klasse 41 - Internationale Registrierung Nr. W 995247.

Entscheidung des Prüfers: Schutzverweigerung für die internationale Registrierung in der Europäischen Union.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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