Language of document : ECLI:EU:T:2014:473





Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 12. Juni 2014 –

Nike International/HABM – Muñoz Molina (R10)

(Rechtssache T‑137/09 RENV)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke R10 – Nicht eingetragene ältere nationale Wortmarke R10 – Übertragung der nationalen Marke – Nachweis der Inhaberschaft der älteren Marke“

Gemeinschaftsmarke – Übertragung des Rechts des geistigen Eigentums – Nachweis für die Übertragung des älteren nationalen Rechts (vgl. Rn. 34‑39)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 21. Januar 2009 (Sache R 551/2008‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der DL Sports & Marketing Ltda und Herrn Aurelio Muñoz Molina

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Nike International Ltd. trägt ihre eigenen Kosten sowie die dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) durch die Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht entstandenen Kosten.