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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Koldo Gorostiaga Atxalandabaso gegen das Europäische Parlament, eingereicht am 20. April 2004

(Rechtssache T-146/04) (Rechtssache ...

(Verfahrenssprache: Französisch) Verfahrenssprache: ...

Koldo Gorostiaga Atxalandabaso, wohnhaft in Saint-Pierre d'Irube (Frankreich), hat am 20. April 2004 eine Klage gegen das Europäische Parlament beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Didier Rouget.

Der Kläger beantragt, ... beantragt,

die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 24. Februar 2004, mit der Abzüge von den an den Kläger zu zahlenden Vergütungen vorgenommen werden, bis dieser seine angeblichen Schulden gegenüber dem Parlament beglichen hat, für nichtig zu erklären;

den Beklagten zu verurteilen, sowohl seine eigenen Kosten als auch die des Klägers zu tragen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Europäische Parlament festgestellt, dass der Kläger, ein Abgeordneter, mangels Belegen für die Verwendung verschiedener Vergütungen für die Parlamentsmitglieder einen Betrag von 118 360,18 Euro schulde, und deshalb Abzüge von diesen Vergütungen vorgenommen.

Der Kläger macht gegen diese Entscheidung geltend, dass das Parlament insbesondere dadurch gegen die Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments verstoßen habe, dass die Entscheidung vom Generalsekretär des Parlaments getroffen worden sei und nicht vom Präsidium des Parlaments. Außerdem verletze die angefochtene Entscheidung die Grundsätze der Objektivität, der Unparteilichkeit, der Gleichheit und der Nichtdiskrimierung sowie den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens und die Verteidigungsrechte. Ferner sei die angefochtene Entscheidung unzureichend begründet und ermessensmissbräuchlich ergangen, da sie zu ausschließlich politischen Zwecken erlassen worden sei. Schließlich macht der Kläger einen offensichtlichen Beurteilungsfehler des Parlaments geltend.

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