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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Plenum) vom 24. Juni 2008 - Andres / EZB

(Rechtssache F-15/05)1

(Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Vergütung - Anhörung der Personalvertretung der EZB - Methode zur Berechnung der jährlichen Anpassung der Vergütung - Durchführung eines Urteils der Gemeinschaftsgerichte - Rückwirkung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Carlos Andres u. a. (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Vandersanden und L. Levi)

Beklagte: Europäische Zentralbank (Prozessbevollmächtigte: C. Zilioli und K. Sugar, im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Gehaltsabrechnungen der Kläger für Juli 2004, soweit sie eine Gehaltserhöhung enthalten, die nach einer angeblich rechtswidrigen Methode der jährlichen Gehaltsanpassung festgesetzt worden ist, und soweit diese Erhöhung nicht rückwirkend für die Jahre 2001, 2002 und 2003 erfolgt, sowie Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 132 vom 28.5.2005, S. 32 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-131/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15. Dezember 2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).