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Klage, eingereicht am 30. Dezember 2011 - VIP Car Solutions/ Parlament

(Rechtssache T-668/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: VIP Car Solutions SARL (Hoenheim, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Welzer)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Klägerin beantragt,

das Europäische Parlament zu verurteilen, an SARL VIP CAR SOLUTIONS 1 408 000 Euro zu zahlen;

dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin beantragt Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihr durch die Entscheidung des Parlaments vom 24. Januar 2007 entstanden sein soll, mit der das Angebot abgelehnt wurde, das sie im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens abgegeben hatte, das die Beförderung der Mitglieder des Europäischen Parlaments mit Pkw und Minibus einschließlich Fahrer während der Sitzungsperioden in Straßburg betraf (PE/2006/06/UTD/1)2. Diese Entscheidung wurde mit dem in der Rechtssache T-89/07, VIP Car Solutions/Parlament, erlassenen Urteil des Gerichts vom 20. Mai 2009 für nichtig erklärt.

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin als qualifiziertes Fehlverhalten des Parlaments, das einen Schaden verursacht habe, geltend:

eine Verletzung der Pflicht, den vom ausgewählten Auftragnehmer gebotenen Preis mitzuteilen;

eine Verletzung der Begründungspflicht, da das Parlament keine Information über die Merkmale und die Vorteile des ausgewählten Angebots mitgeteilt habe;

einen offensichtlichen Beurteilungsfehler, da das Parlament seine ablehnende Entscheidung nicht auf Auswahl- und Zuschlagskriterien gestützt habe, die in den Ausschreibungsunterlagen vorab festgelegt worden seien.

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1 - ABl. 2006/S 177-187988.

2 - Slg. 2009, II-1403.