Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 26. Mai 2008 - Braun-Neumann / Parlament
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehälter - Hinterbliebenenversorgung - Auszahlung zu 50 % wegen eines weiteren hinterbliebenen Ehegatten - Unzulässigkeit - Verspäteter Eingang der Beschwerde - Zwingende Prozessvoraussetzung - Prüfung von Amts wegen - Zeitliche Geltung der Verfahrensordnung des Gerichts)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Kurt-Wolfgang Braun-Neumann (Merzig, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Ames)
Beklagter: Europäisches Parlament (Bevollmächtigte: J. F. De Wachter, K. Zejdová und S. Seyr)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Zahlung der vollen Hinterbliebenenversorgung
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 235 vom 6.10.2007, S. 31.