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Klage, eingereicht am 4. Dezember 2023 – UF/Parlament

(Rechtssache T-1137/23)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: UF (vertreten durch Rechtsanwältin M. Velardo)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung D300769 vom 30. Januar 2023 aufzuheben, die am selben Tag mitgeteilt und mit der Entscheidung D301641 vom 17. Februar 2023 umgesetzt wurde, die von der Generaldirektion des Parlaments erlassen wurde und mit der das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten mit Wirkung zum 30. April 2023 gekündigt wurde;

die Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben, die sich implizit aus dem Schweigen von mehr als vier Monaten nach der Einreichung der Beschwerde gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts ergibt;

die Entscheidung D103501 des Generalsekretärs vom 28. August 2023 der Anstellungsbehörde aufzuheben, mit der die am 25. April 2023 gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts erhobene Beschwerde zurückgewiesen wurde;

sowie den Schaden zu ersetzen, der sich auf insgesamt 81 737,54 Euro beläuft und sich aus der Differenz zwischen dem Betrag des Monatsgehalts in Höhe von 5 918,27 Euro und dem Betrag des Ruhegehalts in Höhe von 1 642,21 Euro für den Zeitraum vom 30. April 2023 bis zum 29. Februar 2024 und aus dem mit der vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses in Zusammenhang stehenden Verlust von Ruhegehaltsansprüchen ergibt, sowie den immateriellen Schaden zu ersetzen, der sich nach billigem Ermessen auf 10 000 Euro beläuft;

dem Parlament die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

Verstoß gegen die Begründungspflicht und damit verbundener Verstoß gegen die Verteidigungsrechte.

Rechtsfehler, Verstoß gegen die Standards in Bezug auf den Schutz gegen ungerechtfertigte Entlassungen;

Offensichtlicher Beurteilungsfehler, Nichterfüllung der Beweislast hinsichtlich eines Imageschadens.

Missbrauch von Befugnissen.

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