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SEQ CHAPTER \h \r 1

Klage, eingereicht am 6. April 2009 - Epcos/HABM - Epco Sistemas (EPCOS)

(Rechtssache T-132/09)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: Epcos AG (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. von Zumbusch)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Epco Sistemas, SL (Constanti, Spanien)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 19. Januar 2009, R 1088/2008-2 aufzuheben;

die Entscheidung der Widerspruchsabteilung Nr. B 979 767 vom 22.05.2008 über den Widerspruch der Widersprechenden aufzuheben, soweit dem Widerspruch hinsichtlich der Waren "NTC-Thermistoren", "PTC-Thermistoren" und "Sensoren" stattgegeben worden war und den Widerspruch insgesamt zurückzuweisen;

dem Beklagten bzw. der Widersprechenden die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: die Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Bildmarke "EPCOS" für Waren der Klassen 6 und 9 (Anmeldung Nr. 4 133 799)

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Epco Sistemas, SL

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: die spanische Bildmarke "E epco SISTEMAS" für Waren der Klasse 9

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: teilweise Stattgabe des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 43 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 und Regel 19 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 1, da die Widerspruchsmarke innerhalb der letzten fünft Jahre vor der Veröffentlichung der Anmeldemarke nicht benutzt worden sei und zwischen den sich gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 303, S. 1).