Urteil des Gerichts vom 7. Oktober 2010 - Kommission/Gal-Or
(Schiedsklausel - Im Rahmen eines spezifischen Programms für Forschung und technologische Entwicklung im Bereich der nichtnuklearen Energien geschlossener Vertrag über finanzielle Unterstützung - Nichteinhaltung des Vertrags - Rückerstattung von Vorschüssen - Verzugszinsen - Versäumnisverfahren)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A.-M. Rouchaud-Joët und F. Mirza, ursprünglich im Beistand der Rechtsanwälte B. Katan und M. van der Woude, dann im Beistand von B. Katan)
Beklagter: Benjamin Gal-Or (Jupiter, Florida, Vereinigte Staaten)
Gegenstand
Auf einer Schiedsklausel basierende Klage auf Verurteilung von Herrn Gal-Or zur Rückerstattung des Betrags in Höhe von 205 611 Euro, den ihm die Kommission im Rahmen des Vertrags IN/0042/97 ausgezahlt hat, zuzüglich Verzugszinsen, sowie auf Zahlung von Verzugszinsen auf den Betrag von 9 231,25 Euro, der den Kosten eines von Herrn Gal-Or vor niederländischen Gerichten gegen die Kommission angestrengten Verfahrens entspricht
Tenor
Herr Benjamin Gal-Or wird verurteilt, der Europäischen Kommission die Hauptforderung in Höhe von 205 611 Euro zu zahlen, zuzüglich Zinsen in Höhe von
- 2,75 % ab dem 2. März 2003;
- 2,50 % ab dem 7. März 2003;
- 2,00 % ab dem 6. Juni 2003;
- 2,25 % ab dem 6. Dezember 2005;
- 2,50 % ab dem 8. März 2006;
- 2,75 % ab dem 15. Juni 2006;
- 3,00 % ab dem 9. August 2006;
- 3,25 % ab dem 11. Oktober 2006;
- 3,50 % ab dem 13. Dezember 2006;
- 3,75 % ab dem 14. März 2007;
- 4,00 % ab dem 13. Juni 2007;
- 4,25 % ab dem 9. Juli 2008;
- 3,75 % ab dem 15. Oktober 2008;
- 3,25 % ab dem 12. November 2008;
- 2,50 % ab dem 10. Dezember 2008;
- 2,00 % ab dem 21. Januar 2009;
- 1,50 % ab dem 11. März 2009;
- 1,25 % ab dem 8. April 2009;
- 1,00 % ab dem 13. Mai 2009.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Herr Gal-Or trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 141 vom 20.6.2009.