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Klage, eingereicht am 16. September 2010 - Trefilerías Quijano/Kommission

(Rechtssache T-427/10)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Trefilerías Quijano, SA (Los Corrales de Buelna, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. González Díaz und A. Tresandí Blanco)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss K(2010) 4387 endg. der Kommission vom 30. Juni 2010 in der Sache COMP/38.344 - Vorspannstahl gemäß Art. 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für nichtig zu erklären;

hilfsweise, die gegen sie mit diesem Beschluss verhängte Geldbuße gemäß Art. 261 AEUV aufzuheben oder herabzusetzen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Im vorliegenden Verfahren wird derselbe Beschluss angefochten wie in der Rechtssache T-426/10, Moreda-Riviere Trefilerías/Kommission.

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind den in dieser Rechtssache geltend gemachten ähnlich.

Die Klägerin bestreitet ihre Verantwortlichkeit für einen Verstoß gegen Art. 101 AEUV.

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