Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 29. März 2012 –
You-Q/HABM – Apple Corps (BEATLE)
(Rechtssache T‑369/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BEATLE – Ältere nationale und gemeinschaftliche Wort‑ und Bildmarken BEATLES und THE BEATLES – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Wertschätzung – Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marken in unlauterer Weise“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 34‑35, 45, 60, 74)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 31. Mai 2010 (Sache R 1276/2009‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Apple Corps Ltd und der Movingpeople.net International BV |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die You-Q BV trägt die Kosten. |