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Urteil des Gerichts vom 30. April 2014 – Euris Consult/Parlament

(Rechtssache T-637/11)1

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Übersetzungen ins Maltesische – Vorschriften zu den Modalitäten der Übermittlung der Angebote – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Nichtbeachtung der Vorschriften für die Einreichung, um die Vertraulichkeit des Inhalts der Angebote vor Öffnung zu gewährleisten – Einrede der Unanwendbarkeit – Verhältnismäßigkeit – Gleichbehandlung – Verteidigungsrechte – Begründungspflicht – Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 98 Abs. 1 der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 1605/2002 – Art. 143 der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 2342/2002)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Euris Consult Ltd (Floriana, Malta) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Moyse)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: L. Darie und F. Poilvache)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und F. Dintilhac)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Parlaments vom 18. Oktober 2011, mit der das Angebot der Klägerin im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags für interinstitutionelle Dienstleistungen MT/2011/EU, betreffend Übersetzungen ins Maltesische, abgelehnt wurde

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Euris Consult Ltd trägt die Kosten.

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1     ABl. C 32 vom 4.2.2012.