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Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Okręgowy w Warszawie (Polen), eingereicht am 1. Februar 2024 – Miejskie Przedsiębiorstwo Wodociągów i Kanalizacji w m.st. Warszawie S.A./Veolia Water Technologies sp. z o.o., Krüger A/S, OTV France, Haarslev Industries GmbH, Warbud S.A.

(Rechtssache C-82/24, Veolia Water Technologies u. a.)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Okręgowy w Warszawie

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Miejskie Przedsiębiorstwo Wodociągów i Kanalizacji w m.st. Warszawie S.A.

Beklagte: Veolia Water Technologies sp. z o.o., Krüger A/S, OTV France, Haarslev Industries GmbH, Warbud S.A.

Vorlagefragen

Sind die Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und des fairen Wettbewerbs gemäß Art. 2 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge1 (jetzt Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG2 ) dahin auszulegen, dass sie einer Auslegung des nationalen Rechts entgegenstehen, nach der der Inhalt eines mit einem Konsortium von Unternehmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschlossenen Vertrags über einen öffentlichen Auftrag bestimmt werden kann, indem in diesem eine Verpflichtung berücksichtigt wird, die sich indirekt auf die Festlegung des Preises im Angebot, das von diesem Auftragnehmer eingereicht wird, auswirken kann, die nicht ausdrücklich im Vertragsinhalt oder in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehen ist und die sich aus einer nationalen Rechtsvorschrift ergibt, die nicht unmittelbar, sondern analog auf diesen Vertrag anwendbar ist?

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1 ABl. 2004, L 134, S. 114.

1 ABl. 2014, L 94, S. 65.