Klage, eingereicht am 29. Dezember 2011 - Sigla/HABM (VIPS CLUB)
(Rechtssache T-673/11)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Sigla (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Armijo Chávarri)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Klageschrift samt Anlagen für zulässig und die Klage gegen die in der Sache R 641/2011-1 ergangene Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. Oktober 2011 für frist- und formgerecht und im statthaften Instanzenweg erhoben zu erklären, die genannte Entscheidung aufzuheben und dem Amt dabei ausdrücklich die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "VIPS CLUB" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 29, 30 und 43.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der angemeldeten Marke.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009, da das angemeldete Zeichen nicht beschreibend sei und Unterscheidungskraft habe.
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