Beschluss des Gerichts vom 17. Juli 2012 - L'Oréal/HABM - United Global Media Group (MyBeauty TV)
(Rechtssache T-240/11)
(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Vor dem HABM erstattungsfähige Kosten - Kosten der Vertretung durch einen Angestellten - Art. 85 Abs. 1 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: L'Oréal SA (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. von Mühlendahl und S. Abel)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: P. Bullock)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: United Global Media Group, Inc. (El Segundo, Kalifornien, Vereinigte Staaten)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Februar 2011 (Sache R 898/2010-1) einen Widerspruchsverfahren zwischen der United Global Media Group, Inc. und L'Oréal
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die L'Oréal SA die Kosten.
____________1 - ABl. C 204 vom 9.7.2011.