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Amtsblattmitteilung

 

Klage, eingereicht am 1. August 2005 - Balabanis und Le Dour / Kommission

(Rechtssache T-305/05)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger(in/nen): Panagiotis Balabanis (Brüssel, Belgien), Olivier Le Dour (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwälte X. Martin M., S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, E. Marchal)

Beklagte(r): Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge der Klagepartei(en)

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die Verdienste der Kläger im Beförderungsjahr 2004 nicht zu berücksichtigen, und der Entscheidungen, sie nicht in die nächsthöhere Besoldungsgruppe ihrer Laufbahngruppe zu befördern;

Verurteilung der Beklagten in die Kosten des Verfahrens.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kläger tragen vor, sie seien am 16. März 2002 zu Beamten auf Probe ernannt worden und verfügten daher gemäß Artikel 45 des Statuts in der neuen Fassung seit dem 16. März 2004 über die erforderliche Mindestdienstzeit von zwei Jahren. Sie wenden sich gegen die Weigerung der Anstellungsbehörde, sie im Beförderungsjahr 2004 als beförderungsfähig anzusehen und in die nächsthöhere Besoldungsgruppe ihrer Laufbahngruppe zu befördern.

Sie stützen ihre Anträge auf einen Verstoß gegen Artikel 45 des Statuts. Nach dieser neuen Vorschrift sei die Probezeit bei der Ermittlung der Mindestdienstzeit zu berücksichtigen.

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