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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. Januar 2007 - Scippacercola und Terezakis / Kommission

(Rechtssache T-306/05)1

(Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Erheben angeblich überhöhter Gebühren durch den Betreiber des internationalen Flughafens von Athen - Zurückweisung der Beschwerde - Mangelndes Gemeinschaftsinteresse)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Isabella Scippacercola (Brüssel, Belgien) und Ioannis Terezakis (Brüssel) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Krystallidis und G. Stylianakis)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: P. Hellström, A. Nijenhuis und F. Amato)

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die die Kommission am 2. Mai 2005 gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Artikel 81 und 82 EG-Vertrag durch die Kommission (ABl. L 123, S. 18) erlassen hat und mit der die Beschwerde COMP/D3/38469 über das Erheben von Gebühren durch den Betreiber des internationalen Flughafens von Athen in Spata und durch die Olympic Fuel Company zurückgewiesen wurde

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Isabella Scippacercola und Ioanniss Terezakis tragen die Kosten.

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1 - ABl. C 271 vom 29.10.2005.