Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 15. September 2023 - IH gegen Eurowings GmbH
(Rechtssache C-570/23, Eurowings)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: IH
Beklagte: Eurowings GmbH
Vorlagefrage:
Steht bei einer einheitlichen Buchung mehrerer Flüge (hier: eines Hin- und eines Rückflugs) die Annullierung eines Teilflugs (hier: des Rückflugs) der Annullierung des gesamten Fluges gleich mit der Folge, dass für die Berechnung der Fristen für die Ausnahmen von der Pflicht zur Ausgleichszahlung nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 bereits auf die „planmäßige Abflugzeit“ des ersten Teilflugs (Hinflugs) abzustellen ist?
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1 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. 2004, L 46, S. 1).