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Klage, eingereicht am 25. März 2011 - Automobili Lamborghini/HABM - Miura Martínez (Miura)

(Rechtssache T-191/11)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Automobili Lamborghini Holding SpA (Sant'Agata Bolognese, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Kather)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Eduardo Miura Martínez (Sevilla, Spanien) und Antonio José Miura Martínez (Sevilla)

Anträge

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. Januar 2011 in der Sache R 161/2010-4 aufzuheben;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement "Miura" enthält, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 12, 14, 18, 25 und 28.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Eduardo Miura Martínez und Antonio José Miura Martínez.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale und nationale Bildmarke, die das Wortelement "MIURA" enthält, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 12, 14, 24, 25 und 39, nationale Wortmarke "MIURA" für Waren der Klassen 18 und 25, sowie der im geschäftlichen Verkehr benutzte Name "MIURA" für das Züchten von Stieren.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 42 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da die Streithelfer die Benutzung der Widerspruchsmarken nicht nachgewiesen hätten, sowie Verstoß gegen Art. 75 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 da die Klägerin sich zu den tragenden Erwägungen der Entscheidungen nicht habe äußern können, da ihr die Substantiierung des Widerspruchs nicht zugestellt worden sei.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).