Beschluss des Gerichts vom 14. Mai 2013 - Régie Networks und NRJ Global/Kommission
(Rechtssache T-273/11)
(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Von Frankreich durchgeführte Beihilferegelung zur Förderung des Hörfunks - Entscheidung, keine Einwände zu erheben - Fehlendes Klageinteresse - Offensichtliche Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Régie Networks (Lyon, Frankreich) und NRJ Global (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Geneste und C. Vannini)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Stromsky und S. Thomas)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses K(2010) 6483 endg. der Kommission vom 29. September 2010 über die von Frankreich durchgeführte Beihilferegelung C 4/09 (ex N 679/97) zur Förderung des Hörfunks, mit der diese Regelung vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Voraussetzungen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wurde
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Régie Networks und die NRJ Global tragen die Kosten.
____________1 - ABl. C 226 vom 30.7.2011.