Language of document : ECLI:EU:T:2013:228





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 6. Mai 2013 – Kieffer Omnitec/Kommission

(Rechtssache T‑288/11)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Wartung der HLK-, Sprinkler- und Sanitäranlagen im Joseph-Bech-Gebäude in Luxemburg – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Gleichbehandlung – Transparenz –Verhältnismäßigkeit – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Begründungspflicht“

1.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Von den Unionsorganen vergebene öffentliche Aufträge – Unanwendbarkeit der Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge für die Einrichtungen der Mitgliedstaaten – Ausnahme – Fragen bezüglich der Schwellenwerte, die für die Veröffentlichungsmodalitäten, die Wahl eines Verfahrens und die entsprechenden Fristen festgelegt sind (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 105) (vgl. Randnr. 23)

2.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Verpflichtung zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter – Erfordernis der Gewährleistung von Chancengleichheit und der Beachtung des Grundsatzes der Transparenz – Für das Lastenheft vorgesehene Kriterien – Klarheit, Genauigkeit und Eindeutigkeit – Verhältnismäßigkeit (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 Abs. 1 und Art. 92) (vgl. Randnrn. 25-29, 34, 41)

3.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (vgl. Randnrn. 46, 47)

4.                     Gerichtliches Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Erstmals im Stadium der Erwiderung geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2) (vgl. Randnr. 72)

5.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Beurteilung im Hinblick auf die Informationen, die dem Kläger im Zeitpunkt der Klageerhebung zur Verfügung standen (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149 Abs. 3 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 79-84)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 1. April 2011, mit der das Angebot der Klägerin im Rahmen der Ausschreibung für den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der HLK-, Sprinkler- und Sanitäranlagen im Joseph-Bech-Gebäude in Luxemburg (ABl. 2010/S 241-367523) zurückgewiesen und der Auftrag einem anderen Bieter erteilt wurde

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die A+P Kieffer Omnitec Sàrl trägt die Kosten.