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Klage, eingereicht am 28. September 2023 – beckberg/EUIPO (Darstellung eines schlüpfenden Kükens)

(Rechtssache T-595/23)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: beckberg GmbH (Nürnberg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Krogmann)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke (Darstellung eines schlüpfenden Kükens) – Anmeldung Nr. 18 567 560

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. Juli 2023 in der Sache R 41/2023-5

Anträge

Die Klägerin beantragt, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die angemeldete Bildmarke im beantragten Umfang einzutragen.

Angeführter Klagegrund

Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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